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Gerichtsverhandlung - Rollenspiel

Frage: Gerichtsverhandlung - Rollenspiel
(8 Antworten)

 
Hallo,
wir haben die Aufgabe eine Gerichtsverhandlung nachzustellen.
Ich habe die Aufgabe den Verteidiger zu Spielen.

Es geht um einen Jungen, der angeklagt wird im Freibad Sachen gestohlen zu haben.


Rollenbeschreibung Verteidigerin/Verteidiger

Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Rechtsanwalt, der ihm mit juristischem Rat bei seiner Verhandlung zur Seite steht. Christian F. ist, nachdem er von der Polizei verhört und beschuldigt wurde, zu dir gekommen und hat dich um seine Verteidigung gebeten.
Deine Aufgabe besteht darin, eine Verurteilung zu verhindern. Du bist der Auffassung, dass Christian F. unschuldig ist. Die Beweislage der Staatsanwaltschaft ist dürftig. Die beiden Zeuginnen haben den Täter nicht beschreiben können. Keine hat beobachtet, wer die Sachen gestohlen hat. Die Theorie von Hauptkommissar Fiedler klingt sehr abenteuerlich. Nur weil dein Mandant immer Dienst hatte, wenn Gegenstände gestohlen wurden, ist damit noch lange nichts bewiesen. Ebenso ist die Tatsache, dass es zu keinen Diebstählen kam, während Christian verreist war, kein Beweis für seine Schuld. Nachteilig wirkt sich aber aus, dass Christian schon einmal beim Klauen erwischt wurde. Vor etwas mehr als einem Jahr ist er von einem Jugendrichter zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Ein Jugendgerichtshelfer/eine Jugendgerichtshelferin führt seitdem regelmäßig Gespräche mit Christian. Außerdem bekam er durch die Jugendgerichtshilfe den Job als Zivi vermittelt.


Dazu haben wir diese Arbeitsaufträge bekommen


1) Mach dich mit deiner Rolle und dem Ablauf der Gerichtsverhandlung vertraut.

2) Überlege dir, wie du die Zeugen genau befragen kannst. Haben sie gesehen, dass Christian die Sachen gestohlen hat?


3) Am Ende der Verhandlung solltest du in deinem Plädoyer auf alle Umstände hinweisen, die gegen eine Verurteilung oder für ein mildes Urteil sprechen.

Der Angeklagte sollte frei gesprochen werden.


Die Aufgabe 1 habe ich soweit im Griff, habt ihr zu 2 noch ein paar gute Fragen? und zu 3 gibt es bestimmt eine Standart rede, falls die einer weiß kann er sie gerne posten.

LG,
DaaN
GAST stellte diese Frage am 28.10.2008 - 18:23

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 19:10
*push*


vielleicht fällt jetzt jemanden etwas ein :]


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Antwort von FireStorM (ehem. Mitglied) | 28.10.2008 - 19:16
bei 3. würde ich die jugengerichtshelfer erwähnen die ihn ein "positives" zeugniss für die verlaufenen gespräche mitgeben :)

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 19:19
2.)wann sie bemerkt haben, dass die sachen abhanden gekommen sind
ob sie die sachen vllt nicht verloren oder verleget/verliehen haben koennten
ob sie den angeklagten kennen u ihm vllt was anhaengen wollen :D:D


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Antwort von FireStorM (ehem. Mitglied) | 28.10.2008 - 19:22
übrigens wäre es gut wenn du deine fragen an die zeugen hier posten würdest...
erleichtert einiges. gibt evtl. auch denkanstöße :)

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 19:35
habe die Fragen von gemila mal ein bisschen erweitert :)


Also zu 2 habe ich jetzt:

Warum sind sie sich so sicher, das es mein Mandant gewesen ist?
Sie haben ihn doch garnicht beobachtet.

Wann haben sie bemerkt, dass die sachen abhanden gekommen sind?

Kann es nicht sein sein, das sie die Sachen vielleicht verlegt oder verliehen haben?

Kann es sein, das sie meinem Angeklagten etwas anhängen wollen, was er garnicht getan hat?

Zu 3.

Aufgrund mangelnder Beweise, sollte mein Mandant freigesprochen werden.


Hoffe, ihr könnt das ganze noch etwas ausbauen :)


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Antwort von Mushi (ehem. Mitglied) | 28.10.2008 - 19:37
Zu 2:
Typische Fragen sind z.B.
Trauen Sie es dem Angeklagten zu?
Ist er Ihnen in irgendeiner Weise aufgefallen?
In was für einem Verhältnis stehen Sie zu ihm?
Ist der Angeklagte beliebt bei seinen Kollegen?
Wenn die Zeugen den Angeklagten belasten, sollte der Verteider etwas sticheln mit Fragen, wie
Sind Sie eventuell nur eifersüchtig, weil...?


Zu 3:
"Hohes Gericht / Herr /Frau Vorsitzende/ Frau Staatsanwältin"
"Der Angeklagte hat am... " < Wiedergabe des Sachverhalts
"Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass..."

"Dies ergibt sich aus.../ Dies wurde bewiesen durch..." < Welche Beweismittel bestätigen diese Ansicht? Evt, warum sie glaubwürdig sind.

"Der Angeklagte hat sich damit eines Vergehens/ Verbrechens nach §... StGB strafbar gemacht./
"das Verhalten des Angeklagten erfüllt keinen Straftatbestand." Egal, für was du dich entscheidest, beides muss mit den Tatbestandsmerkmalen des Paragraphen begründet werden.

"Damit stellt dich die Frage der Strafzumessung. Das Gesetz sieht für...als Strafrahmen vor:_____

Strafschärfend ist hier zu berücksichtigen/
Zu Lasten des Angeklagten ist zu berücksichtigen...

Zu Gunsten des Angeklagten fällt ins Gewicht.../
Dem Angeklagten muss zugute gehalten werden...

"Ich beantrage daher, den Angeklagten freizusprechen. /
Ich beantrage daher, den Angeklagten wegen ___
-> zu einer Geldstrafe von __ Tagessätzen zu je __€, insegesamt also___€ zu verurteilen./
->zu einer Freiheitsstrafe von__ Jahren und __ Monaten zu verurteilen/ und die Strafe zur Bewährung auszusetzen, weil..."

Das ist so das ganz typische Muster, musst nur einsetzen und dich für die Sätze entscheiden, die dir besser gefallen ^^ Du solltest unbedingt reinbringen, dass er noch so jung ist und wirklich aus seinen Fehlern gelernt hat. Die rhetorische Frage: "Wie soll der Junge an das Gesetz glauben, wenn er unschuldig verurteilt wird, trotz mangelnder Beweislast?", kommt bestimmt gut ;)

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 19:37
Zu 3.
ups, bei 3 kommt noch die Jugendgerichtshilfe dazu :)

Zu 3.

Aufgrund mangelnder Beweise, sollte mein Mandant freigesprochen werden.
Christian hat auch bei der Jugendgerichtshilfe einen positiven Eindruck hinterlassen.

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 19:40
@Mushi

danke, ist aber allerdings alles etwas zu ausführlich, aber kann ich aufjedenfall gebrauchten, danke :)

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