Innozenz III
Frage: Innozenz III(1 Antwort)
1 Das Erstarken der Kirche im frühen Mittealter Die Reformbewegung der Mönche des lothringischen Klosters Cluny hatte seit dem beginnenden 10. Bereits 1059 forderte Papst Nikolaus II. die freie Papstwahl durch die Kardinäle. Damit war den deutschen Königen das Recht zur Nomination eines Papstkandidaten genommen. Papst Gregor VII. (Hildebrand) erhob gegenüber dem deutschen König Heinrich IV. den Anspruch, Bischöfe einsetzen zu können (1075). Diese Forderung der Befreiung des kirchlichen Lebens von weltlichen Eingriffen stand der germanischen Anschauung Heinrichs IV. vom Königtum entgegen, das von Gott zur Leitung des gesamten Volkslebens, auch des kirchlichen, berufen sei. Es kam zum Streit zwischen Papst und König. Gregor VII. verhängte daraufhin den Kirchenbann**** über Heinrich IV., was zu diesem Zeitpunkt fast eine Absetzung gleichkam, da die Lehnleute Heinrich nicht mehr gehorchen mussten (Bann beendet durch Gang nach Canossa). Heinrich V. fand im Konkordat von Worms 1122 einen Kompromiss im Investiturstreit: Die Bischöfe sollten in freier kanonischer***** Wahl in Gegenwart des Königs gewählt werden. Bischofsring und Hirtenstab als Zeichen der geistlichen Macht wurden vom Papst überreicht. Das Szepter als Zeichen der weltlichen Macht und das Lehen werden vom König übergeben. Hiermit wurden die Bischöfe zu „geistlichen Reichsfürsten“. Das Papsttum wurde eine vom Kaisertum unabhängige Macht und setzte seinen Machtanspruch mehr und mehr durch. Unter Innozenz III. erlebte die Kirche ihren Höhepunkt der weltlichen Macht. * Zunächst das „Einkleiden“ geistlicher Würdenträger durch weltliche Herren. Später auch die Einsetzung in das Bischofsamt durch deutsche Könige mittels Übergabe von Bischofsring und Hirtenstab. Der König übergab den Bischöfen ein Lehen. Als Gegenleistung mussten diese Heerdienst leisten. ** Verkauf eines kirchlichen Amtes an den Meistbietenden *** Streit zwischen Kirche und weltlichen Machthabern über das Recht zur Investitur **** Verlust der ewigen Seligkeit, Lehnleute sind von ihrem Treueid entbunden ***** den Vorschriften der Kirche folgend 2 Territoriale Ausweitung der Machtgebiete unter Innozenz III. Geboren wurde Innozenz III. als Lotario dei Conti di Segni (1160 – 1216). Er stammte aus einer bedeutenden römischen Adelsfamilie, aus der mehrere Päpste hervorgingen. Er studierte in Rom, Paris und Bologna. Am 08.01.1198 wurde er -erst im 2. Wahlgang- zum Papst gewählt. Innozenz III. erweiterte den kirchlichen Besitz durch Rekuperation* in Mittelitalien auf die doppelte Größe. Zu den wichtigsten Gebieten zählten die Toskana, die Mark Ancona und das Königtum Spoleto. Er erreichte die Unabhängigkeit der päpstlichen Hauptstadt Rom und sicherte seine Herrschaft durch geschickte Familienpolitik (Nepotismus **). Er griff auch in die deutschen Thronstreitigkeiten ein. Der frühe Tod Heinrich IV. führte zur Doppelwahl (1198) Philipp von Schwabens und Otto IV. und damit zu langwierigen Thronstreitigkeiten zwischen Staufern und Welfen. Innozenz III. förderte Otto IV., der dafür die Reichsrechte in Mittelitalien und Sizilien und die im Wormser Konkordat verbliebenen Königsrechte aufgab. Als aber Otto IV. nach seiner Krönung Mittelitalien besetzte und die Herrschaft über Sizilien wiederherstellten wollte, schickte der Papst den jungen Staufer Friedrich II. als Gegenkönig nach Deutschland (1212). Innozenz III. verwaltete als Vormund Friedrich II. bis zu dessen Volljährigkeit im Auftrag Friedrichs Mutter Konstanze das Königreich Sizilien. Auch in England griff er in Streitigkeiten ein. Innozenz III.drohte mit dem Kirchenbann gegen König Johann ohne Land. Daraufhin unterstellte Johann sein englisch-irisches Reich der Lehnoberhoheit der römischen Kirche. Durch sein europaweites Engagement hatte es Innozenz III. bis 1212 auch zum Oberlehnsherren von Aragon, Portugal und Bulgarien gebracht. 3 Rechtfertigungstheorien für die Ausweitung der weltlichen Macht Innozenz III. widmete seine Zeit nicht nur der Ausweitung der weltlichen Macht sondern auch der juristischen Festigung seines Pontifikats. Er verfasste hierzu mehrere Schriften. Innozenz III. betrachtete das Papsttum als den Menschen übergeordnet: „ Der Papst ist jedoch geringer als Gott, aber größer als der Mensch.“ Er sah sich als „Vicarius Christi“, als Statthalter Jesu auf Erden, nicht länger als Stellvertreter Petri. * Zurückgewinnung ** Vetternwirtschaft Der zentrale Punkt in Innozenz´ Weltanschauung war die „Christianitas-Idee“, die Idee von der Christenheit als übergreifendem Zusammenschluss aller Völker des Abendlandes mit einem Papst als Führer. Diese Führungsrolle war zunächst einmal im geistigen Sinne zu sehen, beinhaltete aber auch teilweise die Stellung des Papstes über weltliche Herrscher. So vertrat er die Meinung, dass die deutschen Fürsten zwar das Recht hätten, einen König zu wählen, dem Papst stünde aber die Prüfung dieser Person zu, da er ihn salbe, weihe und kröne. Innozenz III. hat jedoch immer wieder die Unabhängigkeit der Königreiche, die, wie z. B. Frankreich, nicht im Lehenverhältnis zum Papsttum standen, betont. Diese erhielten nach seiner Meinung ihre Macht direkt von Gott. Dies bedeutete jedoch nicht, dass diese Könige auf gleicher Stufe mit ihm standen. Er fühlte sich auf Grund seiner größeren Würde vorrangig. In entsprechender Weise verwendete er das Gleichnis von Sonne und Mond: ebenso wie Gott am Himmel eine größere Leuchte für den Tag und eine kleinere Leuchte für die Nacht geschaffen habe, habe er in der Christenheit zwei große Ämter eingesetzt: ein größeres, das entsprechend der Sonne den Seelen vorzustehen habe, und ein kleineres, das analog zum Mond den Körpern vorgesetzt sei – die päpstliche und die königliche Gewalt. Und ebenso wie der Mond der Sonne gegenüber geringer sei an Größe und Wert und sein Licht erst von der Sonne erhalte, so erhalte auch die königliche Gewalt den Glanz ihrer Würde erst von der päpstlichen Autorität; die königliche Würde werde folglich größer, je mehr sie auf die Kirche blicke und sich nach ihr richte. Der Papst war der Auffassung, dass er auch in die weltliche Jurisdiktion eingreifen dürfe. Zum einen, wenn kein weltlicher Richter zuständig sei, zum anderen, wenn die Streitigkeit besonders schwierig oder zweideutig sei. Zunächst wurden hierdurch die Rechte weltlicher Herrscher nicht verdrängt, sondern nur ergänzt. Jedoch hielt er sich für berechtigt, Todsünden jeglicher Art anzuklagen und mit kirchlichen Zuchtmitteln (Exkommunikation/ Kirchenbann) zu bestrafen. Hierdurch hielt er sich weitreichende Einflussmöglichkeiten offen, denn sämtliche weltlichen Gerichtssachen hatten mit Sünde zu tun, ebenso alle „ungerechten“ Kriege. Die päpstliche Jurisdiktionsgewalt galt ausnahmslos für alle Christen, also auch für Kaiser und Könige. Auch wenn Innozenz III. seine Jurisdiktionsgewalt in der Praxis selten einsetzte, so hat er z. B. jedoch mehrfach in den deutschen Thronstreit eingegriffen und somit klare politische Ziele verfolgt. Aber schon auf dem Höhepunkt der weltlichen Macht regte sich in vielen Bereichen Kritik an den Praktiken der Kirche. |
GAST stellte diese Frage am 07.10.2008 - 12:02 |
Antwort von auslese | 07.10.2008 - 12:10 |
ja... |