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2 Fragen die ich net kapier

Frage: 2 Fragen die ich net kapier
(2 Antworten)

 
1) Nach welchen Gesetzen ist der Unternehmer zur Buchführung und zu regelmäßigen Jahresabschlüssen verpflichtet?


2) Welche Bestände können nur aufgrund von Belegen oder Aufzeichnungen, also durch eine "Buchinventur", festgestellt werden?

Kann mir jemand bitte diese Fragen beantworten...
komme echt net weiter
GAST stellte diese Frage am 14.09.2008 - 15:20

 
Antwort von GAST | 16.10.2008 - 15:48
Hallo,
zu 1. die Gesetzte in denen das festgelegt ist sind das Handelsgesetzbuch (HGB) 238ff und die Abgabenordnung (AO) §140 ff

zu 2. eigentlich alles was man nicht zählen,
wiegen oder messen kann, also nicht körperlich erfassen kann. Hier erfolgt eine Überprüfung der Vertragsunterlagen (z.B. Darlehensvertrag, Wertpapiere). Schau mal in den Kontenrahmne rein.

 
Antwort von GAST | 29.10.2009 - 22:32
§240 Abs. 1 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

§249 Abs. 2 HGB: Er hat (...) für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen.

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