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Ladendiebstahl

Frage: Ladendiebstahl
(5 Antworten)


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Hallo ihr Lieben!

Meine beste Freundin hat mir gestern erzählt, dass sie beim Ladendiebstahl bei Rossmann erwischt wurde.
Sie hat zwei Lipglosse eingesteckt...
Ich bin wirklich stocksauer und zutiefst enttäuscht, weil es nicht das erste Mal war.
Als wir 8 Jahre alt waren, hat sie schonmal etwas mitgehen lassen und wurde erwischt...
Damals war ich nur dabei (hatte auch nicht gemerkt, dass sie was eingesteckt hatte), wurde aber auch von der Polizei mitgenommen, sozusagen als Mittäter.
(So richtig verziehen hab ich ihr das nie!)
Jetzt ist sie 18 und soweit ich weiß, hat sie in den letzten 10 Jahren nichts geklaut. (Oder ist einfach nicht erwischt worden die dumme Nuss -.- )
Jetzt hat sie Post von der Polizei bekommen und wird da in den nächsten Tagen verhört.
Sie hat ziemliche Angst, dass sie nicht als Ersttäter gilt, weil sie ja schon mit 8 was geklaut hat.

Da sind mir ein paar Fragen in den Sinn gekommen, vielleicht könnt ihr mir ja helfen...

1.)Gilt sie denn als Ersttäter? Mit 8 Jahren ist man ja noch strafunmündig...
2.)Ich hab gelesen, dass die Verfahren bei Ersttätern meistens eingestellt wird. Stimmt das?
3.)Sie macht gerade Führerschein. Kann der Diebstahl sich da irgendwie negativ auswirken?

Keine Sorge, ich werde ihr die Antworten nicht sagen.
Mich interessiert das nur persönlich.
Ihre Angst hat sie sich verdient und soll das auch ruhig durchleben, vielleicht ist ihr das ja endlich eine Lehre.

Danke im Voraus :)
Frage von Mobbel (ehem. Mitglied) | am 04.09.2008 - 15:31

 
Antwort von GAST | 04.09.2008 - 15:33
1.)Ja

2.)Kommt drauf an
3.)Nein

 
Antwort von GAST | 04.09.2008 - 15:38
dito....

Verpass ihr mal ne "verbale Klatsche" ! ! ! !


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Antwort von nosferatu_alucard | 04.09.2008 - 15:38
1) nein weil der aktenvermerk schon drinne ist nur galt sie vor dem 2. diebstahl als weiße weste doch jetzt ist es der 2. diebstahl und da beim 1. vermerkt wurde dass es ne gruppe war wird sie beim zweiten wahrscheinlich auch auf gruppenauswirkung verdächtigt
2) ja bei ersttätern außer bei gruppen wird das verfahren eingestellt wenn es sich um "niedrige" diebstähle handelt ...
3) der diebstahl wird sich nicht auswirken


wenn sie glück hat dann wird es doch eingestellt oder sie muss nur ein paar sozialstunden ableisten ... wenn der waren wert über 5 € war dann lohnt es sich doch erst eine anzeige zu machen oder wie war das ~.^? ... naja egal aufjedenfall muss sie dem sicherheitsdienst die strafgebühr nicht bezahlen weil das nicht gesetzlich richtig ist


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Antwort von nosferatu_alucard | 04.09.2008 - 15:42
aso noch ne info daneben im kaufland wurde mal ein 2-jähriges kind angezeigt weil es an der kasse nen ü-ei ausgewickelt hatte und die mutter das nciht bemerkt hatte und die mutter die kasse verlassen hatte - die mutter sollte dann 50 € zahlen - sowas nen ich abzocken, wobei der kassierin auch schuld zukommt weil sie ja alles durchschauen sollte an der kasse


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Antwort von Mobbel (ehem. Mitglied) | 04.09.2008 - 18:43
Danke für die Antworten :)
Ich bin ja gespannt, wie sich das jetzt die nächsten Tage entwickelt...

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