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Lehrerin kopiert bewertete Arbeit und ....

Frage: Lehrerin kopiert bewertete Arbeit und ....
(15 Antworten)

 
teilt diese in der Klasse als Beispiel für den Erwartungshorizont aus ohne Zustimmmung des Schülers


HI e-hausis

Was halltest ihr davon ist das überhaupt erlaubt?
Würdet ihr dagegen vorgehen?

Vielen Dank schon mal!
GAST stellte diese Frage am 30.06.2008 - 20:29


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Antwort von Raz0rblade (ehem. Mitglied) | 30.06.2008 - 20:31
naja,
was sollte der schüler dagegen haben, wenn die arbeit doch als gutes beispiel dienen soll.

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:31
Name und Klasse mit drauf?

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:33
ja und in der gleichen klasse ausgeteilt...

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:35
Stört es dich/ den Autor der Klassenarbeit, wenn ja warum?
Vorlesen der Arbeiten (bei Aufsätzen) ist nämlich ziemlich sicher erlaubt, warum also nicht als Text austeilen? Schadet ja letzlich niemanden...?

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:35
"dagegen vorgehen"

ich würd zur lehrerin hingehen und mal anbringen, dass ich das nicht so toll finde, wenn sie vorher nicht nachfragt. wahrscheinlich geht die gute davon aus, dass es dem schüler nix ausmacht, wenn die arbeit e gut ist! reden hilft, wie immer ;)


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Antwort von den_letz | 30.06.2008 - 20:38
ist besser,als wenn die prufung von einem vorgelesen wird und zu jedem satz nen bloeden spruch losgelassen wird,dem schueler noch dazu in den ruecken faellt.der schueler kann sich nicht wehren weils sonst nachsitzen gibt.das beste daran ist,der jenige wird vor der klasse blossgestellt und die fehler werden mit einer in einem als "witz" verfassten hasssatz gegenueber desjenigen zum besten gegeben

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:39
naja prinzipiell wär das schon mal irgendwie nett, wenn der lehrer vorher fragen würde ... bei uns gibts auch ne schülerin (schreibt nur klausuren mit mindestens 13 pkt.) und HASST es, wenn man sie darauf anspricht, wie gut sie ist geschweigedenn, wenn n lehrer erwartet, dass sie ihre arbeit vorliest ... sie meint immer die anderen würden sich dadurch benachteiligt fühlen .. blabla ... is aber wohl eher so, dass es ihr peinlich ist und sie meistens denkt, dass sie völligen schwachsinn geschrieben hat ...
wie das "gesetzlich" ist .. weiß nicht, ich glaub nicht, dass man gegen sowas in irgendeiner weise vorgehen kann ... lehrer drauf ansprechen & freundlich drum bitten, es zu lassen oder nächstes mal zu fragen wäre vielleicht erstmal ein anfang ;)
wenn der nicht drauf reagiert kann man immernoch zum vertrauenslehrer gehen oder so, wenns denn wirklich so schlimm ist.


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Antwort von youngsql (ehem. Mitglied) | 30.06.2008 - 20:40
Ich denke nicht, weil es doch die geiste arbeit des SChülers ist oder?

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:47
jo danke schon mal!

naja es geht dabei mehr ums prinzip da es ja eig nich sein kann ohne gefragt zu werden die arbeit in der gesammten klasse auszuteilen....

zumal dies nicht der erste fall in diese richtung ist...

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:50
das ist dann natürlich was anderes ... habt ihr sie bei den vorherigen fällen schonmal drauf angesprochen, dass ihr das nicht so toll findet, wenn einfach irgendwelche arbeiten in der klasse verteilt werden ?

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:55
naja es wa nicht direkt solch ein fall aber zb wurden zensuren ohne zustimmmung (der jenige war abwesend) laut angesagt u.ä.

also zb eine arbeit über was geschrieben was wir zum großteil mur mit einem vertretungslehrer behandelt hatten und es dann anschließend hieß das was wir mit dem vertetungslehrer gemacht haben, hätte keine relevanz.... also nachdem wir die arbeit zurück hatten

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:56
wie schon gesagt ... ich würd sie drauf ansprechen, wenn das noch nicht passiert ist ... versuchen ihr das freundlich aber bestimmt zu erklären ... und wenn sies nicht einsieht dann zum vertrauenslehrer oder wie sich das bei euch nennt & beschweren ;)

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:58
naja wenn dann gleich schulleitung, weil alle anderen bei uns kann man in der hinsicht auch vergessen

 
Antwort von GAST | 30.06.2008 - 20:59
oder so ... bei uns genau andersrum ... schulleiter interessiert sich einen scheiß für die schüler ... hauptsache er hat im sommer n klimatisiertes büro und er kann die unterstufe dazu zwingen in unserem wunderschönen `schulrestaurent` in diesem betonklotz namens aula zu essen, weil sie es in der viel zu kurzen mittagspause gar nicht schaffen würden nach hause zu fahren ;)


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 30.06.2008 - 21:32
Wenn du es dir mit der lehrerin nicht verscherzen willst, solltest du nicht über eine "höhere instanz" dagegen vorgehen, sondern ihr sagen, dass du nicht willst, dass so etwas noch einmal geschieht.

rechtlich gesehen hättest du das recht, dass die ausgeteilten kopien wieder eingesammelt werden und kannst auch von ihr fordern eine unterlassungserklärung zu unterzeichnen mit dem vorbehalt auf eine schadensersatzklage - schließlich handelt es sich bei dem text um DEIN geistiges eigentum, welches sie ohne zustimmung des urhebers vervielfältigt und publiziert hat. (übrigens dürftest du auch nicht die arbeit veröffentlichen - bzw nur ohne die aufgabenstellung, die unterliegt nämlich höchstwahrscheinlich auch urheberrechtlichen beschränkungen)

allerdings würde dich jeder rechtsanwalt und richter unter der sonne auslachen wenn du wirklich rechtlich dagegen vorgehen solltest, schließlich ist das nur schule. in der uni säh das schon anders aus, bei diplomarbeiten zum beispiel!

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