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KLausur - Berechtigung !?

Frage: KLausur - Berechtigung !?
(6 Antworten)


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Hab folgendes Anlegen:


Ham heute ne Mtahe Klausur geschrieben, 3 von 4 Aufgaben stammten ausm Internet --> klassenarbeiten.de

Ist der Lehrer dazu berichtigt, eine zu 75 % gleiche KLausur wie die ausm Internet zu nehmen !?
Frage von CeVaHe (ehem. Mitglied) | am 12.06.2008 - 14:33


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Antwort von Marichenkaefer (ehem. Mitglied) | 12.06.2008 - 14:34
denke mal schon.
Ich mein meinste die Lehrer denken sich Arbeiten aus? Bei uns hamse richige Klassenarbeitenbücher und sowas


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Antwort von CeVaHe (ehem. Mitglied) | 12.06.2008 - 14:38
ja, so bücher sind ja in ordnung, aber so, kann es sein, das manche einen Vorteil daraus ziehen und manchen eben benachteiligt sind...

 
Antwort von GAST | 12.06.2008 - 14:41
Die die zum lernen diese Seite benutzt haben, sind dann klar im Vorteil... weil sie die aufgaban ja dann schon kennen, und wissen wie man was rechnet... das ist bei den anderen dann nicht so...
Würde mich nicht wundern dass die die auf der seite schon gelernt haben sehr gute noten bekommen würden.


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Antwort von CeVaHe (ehem. Mitglied) | 12.06.2008 - 14:57
genau das ist ja der Punkt !

Und bei einer Klausur ist der Lehrer (eigentlich !) für Gleichberechtigung verpflichtet !


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Antwort von Double-T | 12.06.2008 - 14:57
Natürlich darf er das.
Ein Lehrer darf auch alle paar Jahre die exakt gleiche Klausur stellen. *shrugs*

 
Antwort von GAST | 12.06.2008 - 14:58
und woher weißt du, dass die klausur von der besagten Seite stammt?!? Steht ein Copyright oder ein Link drunter?

~ Diese Klausur wurde dir zur Verfügung gestellt von www.klassenarbeiten.de ~ xD sry ^^

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