Referat: Frauenkriminalität früher und heute
Inhaltsverzeichnis
1. Definition
2. Frauen als Rechtssubjekte - geschichtlicher Abriss
2.1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr.)
2.2 Im Mittelalter (ca. 6. bis 15. Jahrhundert)
2.3 Frühe Neuzeit (16. - 17. Jahrhundert)
3. Erklärungsansätze
3.1 Kriminalbiologische Erklärungsansätze
3.2 Sozialwissenschaftliche Erklärungsansätze
3.3 Feministische Erklärungsansätze
3.4 Sozialisationstheoretischer und psychologischer Erklärungsansatz
4. Struktur weiblicher und männlicher Kriminalität
4.1 Deliktstrukturelle Unterschiede
5. Literaturverzeichnis
1. Definition
Der Begriff Frauenkriminalität bezeichnet die Gesamtheit strafbarer Handlungen von Personen des weiblichen Geschlechts, auch von Kindern und Jugendlichen.1
2. Frauen als Rechtssubjekte - geschichtlicher Abriss
2.1 Im antiken Rom (ca. zw. dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr.)
Im alten Rom besaßen Frauen keine Bürgerrechte. Bei Straffälligkeit waren sie den Nichtbürgern gleichgestellt und die Vollstreckung der Strafe wurde meist dem Ehemann oder den Verwandten übertragen.
Die "lex Iulia de adulteriis" ist das erste uns überlieferte Gesetz über Sexualstraftaten. Die häufigste und bekannteste Straftat welche von Frauen begangen wurde war in dieser Zeit der Ehebruch. Dieser galt im römischen Reich als ein Verbrechen welches nur von Frauen begangen wurde.
Das Vergehen des Ehebruchs wurde zur damaligen Zeit sehr hart bestraft. So durfte zum Beispiel der "pater familias" eine unkeusche Tochter töten. Außerdem musste der Ehemann sich von seiner Frau scheiden lassen oder seine untreue Gattin und ihren Liebhaber anzeigen, wollte er nicht selbst als Zuhälter gelten.
Des Weiteren haben verurteilte Ehebrecher einen Großteil ihres Vermögens verloren und wurden oftmals auch verbannt. Verurteilte Frauen wurden auf die gleiche Stufe wie Prostituierte gestellt und verloren das Recht vor Gericht als Zeuginnen aufzutreten, einen römischen Bürger zu heiraten und zu erben. Spätere Kaiser verschärften diese Gesetze noch, trotzdem waren Prozesse wegen Ehebruchs eher selten.2
2.2 Im Mittelalter (ca. 6. bis 15. Jahrhundert)
Erst im Verlauf des Mittelalters wurden Frauen in das öffentliche Strafrecht einbezogen. Aufgrund der zugeschriebenen Prozessunfähigkeit der Frau wurde damals dem Mann die Einstandspflicht gegenüber Dritten zugewiesen. Frauen sowie Fremde, Priester, Mönche und Sklaven waren weder eid- noch kampfberechtigt. Um diese Gesellschaftsgruppen trotzdem in Verfahren, in denen die Wahrheit in Streitfällen ermittelt werden sollte, einzubeziehen, wurde im Mittelalter auf sogenannte Gottesurteile zurückgegriffen. Solche Urteile konnten entweder sogenannte "Losordale" - dies waren kleine, in magischen Ritualen geschnitzte und mit Runen versehene Stäbe, welche in die Luft geworfen wurden und das Bild anschließend interpretiert wurde, oder "Ermittlungsordale" sein.
Inhalt
In diesem Text geht es um Frauenkriminalität. Zunächst gibt es einen geschichtlichen Rückblick und darauf folgend eine Übersicht über Frauenkriminalität heute. (418 Wörter)
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