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Facharbeit: Die Außenpolitik der EU

Alles zu Internationalisierung und Globalisierung

Hausarbeit: Die Außenpolitik der Europäischen Union



1. Der Prozess der europäischen Integration 3
1.1 Der erste Versuch - Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft 3
2. Ein Neuanfang - Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU 4
2.1 Von Amsterdam nach Lissabon - Einführung von neuen Instrumenten in der GASP 4
3. Instrumente der GASP 5
3.1. Allgemeine Leitlinien 5
3.2. Beschlüsse des Rates 5
3.3 Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) 6
3.4 Rechtspersönlichkeit 6
3.5. Zusammenarbeit 6
4. Fazit - Der Prozess der europäischen Integration 6


Die Außenpolitik der Europäischen Union
1. Der Prozess der europäischen Integration

Die ersten Schritte Richtung Europäische Union (EU), welche nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einsetzten, stellten sich bislang insbesondere als die Erfolgsgeschichte ökonomi-scher Verflechtungen der daran beteiligten Staaten dar. Inzwischen besteht die EU aus 27 Mitgliedstaaten, die neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auch in weiteren Politikbe-reichen kooperieren. Entscheidungen in den Bereichen etwa der Handelspolitik, des Bin-nenmarktes, der Wettbewerbspolitik und der Umweltpolitik werden nun nicht mehr in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten, sondern in Brüssel getroffen. Dies gilt allerdings nicht für den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Die hier vor-zunehmenden politischen Entscheidungen werden nach wie vor von den jeweiligen Regie-rungen der Mitgliedstaaten der EU gefällt. Dennoch handelt es sich bei der GASP um einen Politikbereich, in welchem sich zusehends ein eigenständiges Profil europäischer Politik her-auskristallisiert. Die Frage, die sich stellt, ist: Gewinnt die Europäische Union ein eigenes außen- und sicherheitspolitische Profil, und gewinnt sie auch auf der internationalen Bühne stetig an Macht?

1.1 Der erste Versuch: Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft

Ein früher Versuch, eine integrierte europäische Außen- und Sicherheitspolitik auf den Weg zu bringen, stellte das Projekt der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und, da-mit eng verknüpft, das der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu Beginn der fünfziger Jahre dar. Politischer Hintergrund des Projektes einer EVG war die Furcht der westeuropäischen Staaten vor der sowjetischen Bedrohung, die auch durch den nordkorea-nischen Angriff auf Südkorea im Juni 1950 genährt wurde.
Dieses frühe Projekt einer EVG - und damit verbunden auch der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) - scheiterte jedoch an der Ablehnung durch die Französische National-versammlung im August 1954, nachdem die Benelux-Staaten und die Bundesrepublik Deutschland den Vertrag zur EVG bereits ratifiziert hatten - Italien wollte vor einer Ratifizie-rung zunächst das französische Votum abwarten (vgl. Jopp 2011, S.248).
Nachdem der "Pleven-Plan", der die Schaffung einer einheitlichen europäischen Armee unter einem gemeinsamen Oberkommando vorsah, gescheitert war, gelang erst 1969 mit dem "Davignon-Bericht" die Skizzierung einer Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ). Im Rahmen der EPZ stimmten die Mitgliedstaaten ihre Außenpolitik stärker ab und nahmen eine Reihe von gemeinsamen Standpunkten an, insbesondere zur Region des Nahen Os-tens.(vgl. Juchler 2008, S.16) Die EPZ wurde weiter gefestigt durch die Schaffung des Euro-päischen Rates im Jahr 1974, der die allgemeine Ausrichtung der Arbeit im Rahmen der EPZ vorgab, sowie durch die Einheitliche Europäische Akte von 1987, die die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit bildet. Allerdings zeigte schon die Ablehnung des Vertrages zur EVG durch die Französische Nationalversammlung, wo die Probleme einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ihrer Durchführung lag - und immer noch liegen: Souveränpolitische Vorbehalte und bündnispolitische Interessen hatten bis zum Ende des Kalten Krieges die Bemühungen um eine GASP immer wieder zum Scheitern gebracht. Zu groß war die Abhängigkeiten der westeuropäischen Staaten zur NATO und der Atommacht USA (vgl. Jopp 2011, S.247). Die Weigerung der Mitgliedstaaten der EU Teile ihrer politi-schen Souveränität - zumal aus der ureigenen nationalstaatlichen Domäne der Außen- und Sicherheitspolitik - an eine supranationale Institution zu übertragen, ließen die Idee immer wieder scheitern (vgl. Juchler 2008, S.16).
2. Ein Neuanfang: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

Das Beharren der Mitgliedstaaten der EU, bei Entscheidungen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik jeweils als Nationalstaat das letzte Wort zu haben, kommt auch im Maas-trichter Vertrag (1993) deutlich zum Ausdruck, dem Vertrag also, in welchem die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung nach einem verbindlichen Zeitplan festgelegt und ein großer Schritt zur weiteren politischen Integration vorgenommen wurde. Im Gegen-satz zu den Bereichen Wirtschafts- und Währungsunion, Agrarpolitik etc. ist die darin ver-traglich vereinbarte GASP nicht vergemeinschaftet, sondern intergouvernemental organisiert. (vgl. Juchler 2008, S.16).) Dies bedeutet, es können zwar außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen koordiniert werden die letzte Entscheidung des Mitgehens aber bei den souve-ränen Mitgliedstaaten liegen.
2.1 Von Amsterdam nach Lissabon: Einführung von neuen Instrumenten in der GASP

Obwohl man sich von dem 1997 geschlossenen Vertrag von Amsterdam anfangs
die Einführung einer umfassenden institutionellen Reform erhofft hatte, um eine
stärkere Kohärenz der GASP zu erreichen, ließ dieser am Ende die bestehende
Struktur im Großen und Ganzen unverändert. Eingeführt wurde hingegen eine ganze
Palette neuer Instrumente und ein effizienterer Prozess der Entscheidungsfindung mit kon-struktiver Stimmenthaltung und dem Treffen von Entscheidungen auf der Grundlage einer qualifizierten Mehrheit. Danach schuf der Europäische Rat im Dezember 1999 die Funktion des Hohen Vertreters für die GASP (kombiniert mit der des Generalsekretärs des Rates, dessen Aufgabe die Umsetzung der außenpolitischen Entscheidungen des Rates ist.
(vgl. Schmalz 2006, S.145). In Reaktion auf neue Entwicklungen im System der internationa-len Beziehungen, die erhebliche Herausforderungen im Bereich der Sicherheit mit sich brachten, wurden mit dem Vertrag von Nizza 2003 bestimmte Veränderungen zur Straffung der Entscheidungsfindung eingeführt. Das vom Rat im Januar 2001 eingerichtete Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) wurde mit der Ausübung der politischen Kontrolle und der Vorgabe der strategischen Richtung im Rahmen des Krisenmanagements beauftragt (vgl. Regelsberg 2011, S.242).
Nachdem das Projekt einer Europäischen Verfassung 2005 gescheitert war, wurden
die wesentlichen institutionellen Bestimmungen in einen weiteren Reformvertrag umgegos-sen und am 19. Oktober 2007 in Lissabon unterzeichnet. Mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Vertrag erhielt die Union eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ferner wurde die Po-sition des "Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik" mit in kraft treten des Vertrages von Lissabon deutliche aufgewertet (vgl. Juchler 2008, S.15). Das erweiterte Aufgabenprofil des neuen Hohen Vertreters wurde mit weitreichen Kompetenzen versehen. Neben der Meinungsbildung, Entscheidungsfindung und Definition von GASP-Inhalten auch die politische Außenvertretung. Um eine höherer Kohärenz nach Außen zu erreichen und eine bessere Abstimmung des auswärtigen Handelns der EU zu erreichen wurde die Stelle der Hohen Vertreters mit dem des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission (Doppel-hut) verschmolzen.
3. Instrumente der GASP

Seit in Krafttreten des Vertrages von Lissabon verfügt die GASP über nachfolgend neu ge-schaffenen Instrumente (vgl. Schulz 2011, S. 4):

3.1. Allgemeine Leitlinien
Der Europäische Rat definiert die strategischen Interessen der EU und legt die Ziele
und allgemeinen Leitlinien der GASP fest. Bei Bedarf können zur Diskussion internationaler Entwicklungen auch außerordentliche Treffen des Rates einberufen werden.
3.2. Beschlüsse des Rates

Innerhalb dieser Leitlinien können vom Europäischen Rat oder vom Rat je nach Ebene und Brisanz Entscheidungen zu den von der Union zu treffenden Maßnahmen und zu überneh-menden Positionen sowie praktische Vorkehrungen zu deren Umsetzung getroffen werden.

3.3 Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Auf der Grundlage eines im April 2010 angenommenen Vorschlags wurde der EAD
zur Unterstützung des Hohen Vertreters bei der Umsetzung der GASP gegründet. Die Mitar-beiter des EAD stammen aus ehemals zur Kommission gehörenden Diensten, aus dem Ge-neralsekretariat des Rates sowie aus den diplomatischen Diensten der EU-Mitgliedstaaten. Hierzu gehört auch das Netzwerk der 136 EU-Delegationen, die die EU im Ausland vertreten und eng mit den Botschaften der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten sollen.
3.4 Rechtspersönlichkeit
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine eigene Rechtspersönlichkeit der Union geschaf-fen. Damit ist die EU berechtigt, internationale Verträge abzuschließen, internationalen
Organisationen beizutreten und ihre Sichtbarkeit sowie die Effizienz ihres Wirkens in multila-teralen Foren und bilateralen Verhandlungen zu verbessern.
3.5. Zusammenarbeit
Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass ihre einzelstaatliche Politik mit den Standpunkten der Union in Einklang steht (Artikel 29 EUV). Darüber hinaus sind die Mitglied-staaten gemäß dem Vertrag verpflichtet, einander zu konsultieren, ehe Maßnahmen ergriffen oder internationale Verpflichtungen eingegangen werden, die die Interessen der Union be-rühren (Artikel 32), sowie ihr Handeln in internationalen Organisationen und auf internationa-len Konferenzen zu koordinieren (Artikel 34). Insbesondere müssen sich Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind, untereinander abstimmen, um die Interessen der Union zu verteidigen, und den Rat uneingeschränkt informiert halten.
4. Fazit: Der Prozess der europäischen Integration
Die Neuerungen eröffnen die Perspektive einer aktiveren Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Aber wie sieht es in der Praxis zur Zeit aus? Das breite Instrumentarium bietet einen großen Handlungsfreiraum. Allerdings muss sich die Frage gestellt werden in wie weit die EU Außenpolitisch als Schwergewicht gesehen werden kann. Die GASP hat bis heute sei-nen intergouvernementale Charakter nicht verloren, also sind bei allen Fragen und Maß-nahmen der Außen- und Sicherheitspolitischen die Zustimmung der 27 Mitgliedstaaten erfor-derlich. Der Europäische Rat und der Rat "Auswärtige Angelegenheiten", welche die Regie-rungen der Mitgliedstaaten vertreten, geben gegenüber den anderen Organen den Ton an. Trotz einiger Fortschritte, z.B. durch die Bestellung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik mit beträchtlichen Kompetenzen, fällt die Bilanz der GASP, insbesondere auch in den Balkankrisen oder im jüngsten Fall Mali, insgesamt eher dürftig aus. Was ist nach dem Beginn des Militäreinsatzes "Serval" geschehen? Die Union organisiert Krisentref-fen, um Agenda und Aktionen der europäischen Missionen in Mali, insbesondere der Ausbil-dungsmission EUTM Mali zu koordinieren. Das Treffen der EU-Außenminister vom 17. Ja-nuar demonstriert die Entschlossenheit der Europäischen Union, die sich mit Frankreichs Einsatz in Mali solidarisiert zumindest politisch und symbolisch. Es mangelt u.a. an Kohä-renz, sowohl an Einigkeit zwischen Kommission und Rat als auch zwischen den 27 Mitglied-staaten. Im Bereich der Sicherheitspolitik kann die Union zwar auf zahlreiche Operationen nicht nur in Europa mit verschiedenen Aufgaben verweisen. Aber wegen der relativ kurzen Dauer und der geringen Personalstärke bleibt die Wirkung dieser Missionen eher be-schränkt. Es wäre schon etwas gewonnen, wenn die durch den Vertrag von Lissabon eröff-neten neuen Möglichkeiten, etwa die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, besser in der Praxis umgesetzt würde. Tritt die Union nicht geschlossener auf, droht sie zu einem Statisten in der Weltpolitik degradiert zu werden.

Literaturverzeichnis
Jopp, Mathias (2011): Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. In: Weidenfeld, Wessels (Hrsg): Europa von A-Z. Baden Baden: Nomos, S. 246 - 256
Juchler, Ingo (2008): Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. In: Deutschland & Europa 55 - 2008, S. 16 - 21
Mölling, Christian (2010): Ständige Strukturierte Zusammenarbeit.
Regelsberger, Elfriede (2011): Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. In: Weidenfeld, Wessels (Hrsg): Europa von A-Z. Baden Baden: Nomos, S. 234 - 245
Schmalz, Uwe (2006): Europäische Union als internationaler Akteur. In: Woyke, Wichard (Hrsg.):Handwörterbuch Internationale Politik. Leverkusen: Verlag Babara Budrich, S. 121 - 152
Schulz, Stefan (2011): Außenpolitik: Ziele , Mechanismen und Ergebnisse.
http://circa.europa.eu/irc/opoce/fact_sheets/info/data/relations/cfsp/article_7190_de.htm
http://europa.eu/legislation_summaries/institutional_affairs/treaties/lisbon_treaty/ai0025_de.htm
Inhalt
Ausarbeitung zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) von den Anfängen bis zum Vertrag von Lissabon.

Gliederung:
1. Der Prozess der europäischen Integration
1.1 Der erste Versuch - Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft
2. Ein Neuanfang - Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
2.1 Von Amsterdam nach Lissabon - Einführung von neuen Instrumenten in der GASP
3. Instrumente der GASP
3.1. Allgemeine Leitlinien
3.2. Beschlüsse des Rates
3.3 Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
3.4 Rechtspersönlichkeit
3.5. Zusammenarbeit
4. Fazit - Der Prozess der europäischen Integration (1803 Wörter)
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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik | Zusammenfassung | GASP | Europa | Europäische Außenpolitik
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