Facharbeit: Fachaufsatz zum Thema kalkulatorische Kosten - BWL
Fachaufsatz zum Thema kalkulatorische Kosten 19.10.2011
Zuerst werde ich die kalkulatorischen Kosten kurz definieren:
Von kalkulatorischen Kosten spricht man, wenn aus kalkulatorischen Gründen bestimmte Aufwendungen in der Kosten- und Leistungsrechnung anders verrechnet werden, oder wenn in der Kosten- und Leistungsrechnung zusätzliche Kosten verrechnet werden sollen, für die es in der Buchführung keinen Aufwand gibt.
Der Zweck der kalkulatorischen Kosten ist die Genauigkeit der Kostenrechnung und die darauf aufbauende Kalkulation zu erhöhen. Die Kalkulation kann erhöht werden durch die gleichmäßigere und genauere Erfassung der betriebsbezogenen Kosten.
Die betriebsbezogenen Kosten sollen dafür möglichst gleichmäßig berechnet werden.
Man unterscheidet diese betriebsbezogenen Kosten noch einmal unter "Grundkosten", "Anderskosten" und "Zusatzkosten".
- Grundkosten sind aufwandsgleiche Kosten, die sich mit den entsprechenden Aufwendungen in der Buchführung decken. (Beispielsweise: Löhne, Gehälter oder Betriebssteuern)
- Anderskosten sind aufwandsungleiche Kosten. Ihnen stehen zwar Aufwendungen in der Finanzbuchführung gegenüber, jedoch werden sie in der Kosten- und Leistungsrechnung anders verrechnet. (Ihre Werte sind anders)
Ein gutes Beispiel hierzu sind die Abschreibungen in einem Unternehmen. Diese werden beispielsweise in der Finanzbuchführung zwar degressiv abgeschrieben, jedoch werden diese in der Kosten- und Leistungsrechnung linear abgeschrieben, da wie oben beschrieben, die betriebsbezogenen Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung möglichst gleichmäßig, für die Kalkulation abgeschrieben werden.
(Weitere Beispiele sind die Kalkulatorischen Zinsen oder Wagnisse)
- Zusatzkosten sind aufwandslose Kosten. Sie werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst,
da mit ihnen keine Ausgaben verbunden sind.
Ein gutes Beispiel hierzu ist der kalkulatorische Unternehmerlohn, obwohl dieser nicht als Aufwand in der Buchführung erfasst ist, handelt es sich trotzdem um Kosten, welche auch in die Kalkulation mit eingebracht werden müssen. Weitere Beispiele sind die kalkulatorische Miete oder die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen.
(Unternehmerlöhne bekommen Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, da sie kein Gehalt bekommen, sondern vom Gewinn abhängig bezahlt werden)
Zuerst werde ich die kalkulatorischen Kosten kurz definieren:
Von kalkulatorischen Kosten spricht man, wenn aus kalkulatorischen Gründen bestimmte Aufwendungen in der Kosten- und Leistungsrechnung anders verrechnet werden, oder wenn in der Kosten- und Leistungsrechnung zusätzliche Kosten verrechnet werden sollen, für die es in der Buchführung keinen Aufwand gibt.
Der Zweck der kalkulatorischen Kosten ist die Genauigkeit der Kostenrechnung und die darauf aufbauende Kalkulation zu erhöhen. Die Kalkulation kann erhöht werden durch die gleichmäßigere und genauere Erfassung der betriebsbezogenen Kosten.
Man unterscheidet diese betriebsbezogenen Kosten noch einmal unter "Grundkosten", "Anderskosten" und "Zusatzkosten".
- Grundkosten sind aufwandsgleiche Kosten, die sich mit den entsprechenden Aufwendungen in der Buchführung decken. (Beispielsweise: Löhne, Gehälter oder Betriebssteuern)
- Anderskosten sind aufwandsungleiche Kosten. Ihnen stehen zwar Aufwendungen in der Finanzbuchführung gegenüber, jedoch werden sie in der Kosten- und Leistungsrechnung anders verrechnet. (Ihre Werte sind anders)
Ein gutes Beispiel hierzu sind die Abschreibungen in einem Unternehmen. Diese werden beispielsweise in der Finanzbuchführung zwar degressiv abgeschrieben, jedoch werden diese in der Kosten- und Leistungsrechnung linear abgeschrieben, da wie oben beschrieben, die betriebsbezogenen Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung möglichst gleichmäßig, für die Kalkulation abgeschrieben werden.
(Weitere Beispiele sind die Kalkulatorischen Zinsen oder Wagnisse)
- Zusatzkosten sind aufwandslose Kosten. Sie werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst,
Ein gutes Beispiel hierzu ist der kalkulatorische Unternehmerlohn, obwohl dieser nicht als Aufwand in der Buchführung erfasst ist, handelt es sich trotzdem um Kosten, welche auch in die Kalkulation mit eingebracht werden müssen. Weitere Beispiele sind die kalkulatorische Miete oder die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen.
(Unternehmerlöhne bekommen Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, da sie kein Gehalt bekommen, sondern vom Gewinn abhängig bezahlt werden)
Inhalt
Es handelt sich, um einen Fachaufsatz zum Thema kalkulatorische Kosten aus der Betriebswirtschaftslehre. (311 Wörter)
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Es handelt sich hier um einen fremden, nutzergenerierten Inhalt für den keine Haftung übernommen wird.
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